Wenn du in Deutschland lebst, hast du es bestimmt schon mitbekommen: Die elektronische Patientenakte (kurz ePA) kommt – und zwar für alle gesetzlich Versicherten. Die Einführung erfolgt im sogenannten Opt-Out-Verfahren. Das bedeutet: Du bekommst automatisch eine ePA – außer du widersprichst aktiv.
Was ist die ePA überhaupt?
Die ePA ist ein digitaler Dienst, der es dir und deinen Ärzt:innen ermöglicht, medizinische Befunde und Gesundheitsinformationen zentral zu speichern. Das Ziel: mehr Transparenz für dich und effizientere Diagnosen und Behandlungen, weil medizinisches Fachpersonal auf deine bisherigen Befunde zugreifen kann – natürlich nur mit deiner Erlaubnis.
So zumindest die Idee.
Der sensible Umgang mit deinen Gesundheitsdaten
Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Informationen, die du überhaupt preisgeben kannst. Vielleicht möchtest du nicht, dass jede Praxis weiß, dass du psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nimmst, eine Geschlechtskrankheit behandelt hast oder einen Schwangerschaftsabbruch hattest. Und das ist vollkommen legitim – denn du allein entscheidest, welche Informationen geteilt werden und welche nicht.

Widerspruch gegen die ePA: So geht’s
Auch wenn die ePA automatisch eingerichtet wird, hast du das Recht, der Nutzung zu widersprechen. Ganz einfach ist das leider nicht – aber möglich:
- Vor Ort in einer Filiale deiner Krankenkasse
- Über die Ombudsstelle oder -personen deiner Kasse
- Per Post
- Online über Apps oder Formulare auf den Webseiten der Kassen
Eine hilfreiche Übersicht, wie du den Widerspruch bei deiner Krankenkasse einreichen kannst, findest du z. B. auf heise.de: Liste mit den Widerspruchsmöglichkeiten vieler Krankenkassen.
Übrigens: Auch wenn du nicht in Deutschland wohnst, gibt es in vielen Ländern ähnliche Systeme. Vielleicht kannst du aus diesem Beitrag trotzdem etwas mitnehmen
Der erste Schritt: Zugriff auf deine ePA einrichten
Falls du die ePA nutzt – oder weil du durch Opt-Out ohnehin eine bekommst – solltest du dich frühzeitig darum kümmern, Zugriff auf deine Akte zu bekommen. Denn solange du keinen Zugriff einrichtest, gelten Standardregeln: Jede Praxis, bei der du deine Gesundheitskarte einsteckst, bekommt automatisch für 90 Tage Zugriff auf deine ePA-Daten.
So richtest du deinen Zugang ein:
- Identifiziere dich über die App oder Website deiner Krankenkasse (meist via eGK oder Postident-Verfahren).
- Fordere den Aktivierungscode per Post an.
- Nach Erhalt kannst du deine ePA aktivieren und verwalten.
Du erhältst zusätzlich einen Backup-Schlüssel, falls du den Zugang verlierst – bewahre ihn sicher auf, z. B. in einem Passwortmanager.

Welche Daten sollen sichtbar sein – und für wen?
Hast du Zugriff, kannst du gezielt steuern, welche Praxis was sehen darf:
- Du kannst bestimmte Dokumente verbergen.
- Du kannst Praxen ganz ausschließen – das verhindert allerdings auch, dass diese neue Daten in die Akte schreiben dürfen.
Denk also am besten vor deinem nächsten Arztbesuch darüber nach, welche Informationen du teilen willst. Alles, was wirklich wichtig für die Diagnose ist, kannst du immer noch mündlich mitteilen – so behältst du die Kontrolle.
Fazit: Aktiv werden lohnt sich
Ob du die ePA grundsätzlich nutzen möchtest oder nicht, musst du selbst entscheiden. Eine gute Entscheidungshilfe findest du z. B. bei netzpolitik.org. Aber wenn du sie nutzt – und das wird für viele bald Realität – sorge dafür, dass du deinen Zugang hast und selbst entscheidest, wer welche Daten sehen darf. Es geht um deine Gesundheit – und um deine Privatsphäre.
Checkliste
- Wenn du keine elektronische Patientenakte (ePA) möchtest, musst du aktiv bei deiner Krankenkasse widersprechen.
- Ohne eigenen Zugriff auf die ePA erhalten alle Praxen, bei denen du deine Gesundheitskarte einsteckst, automatisch für 90 Tage Einsicht in deine Daten.
- Um auf deine ePA zugreifen zu können, musst du einen Aktivierungscode bei deiner Krankenkasse anfordern und dich über App oder Website authentifizieren.
- Nach der Aktivierung solltest du den Backup-Schlüssel sicher aufbewahren, damit du im Notfall wieder Zugriff auf deine ePA erhältst.
- Überlege dir gut, welche sensiblen Gesundheitsdaten du digital teilen möchtest – alles andere kannst du im Gespräch mit der Praxis persönlich mitteilen.
- Wenn du dich nicht um die Verwaltung deiner ePA kümmern möchtest, solltest du der Nutzung widersprechen, denn das ist dein gutes Recht.